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Die Herren von Neef von Franz Josef Blümling
Die Burggrafen, auch Burgherren genannt, wurden vom übergeordneten Gaugrafen eingesetzt. Ein Gau war ein größerer Bezirk. So gab es auch den Moselgau, der das gesamte Moselland umfasste. Der Gaugraf wurde vom König, der das ganze Deutsche Reich regierte, eingesetzt.

Die Burggrafen hatten in ihrem Burgbezirk (Stadt oder eine Dorfgemeinschaft) Ordnung zu halten und übten das Gericht aus. In dieser Aufgabe wurden sie auch Schultheiß genannt - der „heißt“ (richtet), was jemand schuldig ist.

Es gab das Kleine und das Große Gericht. Tagte das Kleine Gericht, dann wurde über kleinere Schadtaten gerichtet und entsprechend klein fielen auch die Strafen aus. Größere Verbrechen konnte das Große Gericht sogar mit dem Tod bestrafen.

Den Burggrafen standen Burgmannen (Soldaten) zur Verfügung. Mit diesen beschützte er seinen Burgbezirk vor allem vor räuberischen Überfällen.

Mühlen, Kelterhäuser, Backöfen und auch Rechte, wie die Fischerei in Bächen und Flüssen und die Jägerei gehörten zumeist den Burgherren. Gegen Abgaben von Naturalien, z. B. jährlich in Sack Korn, ein Drittel der geernteten Trauben, zwei Brote je Backtag, 20 Pfund Fische im Jahr, war die Nutzung durch die Bauern möglich.

Weiter hatten die Bauern für den Erhalt der Burg aufzukommen. Oft wurden die Burgen angegriffen und beschädigt oder gar ganz abgebrannt. Jahrelang mussten dann die Bürger selbst Hand anlegen und Teile ihrer Ernte abgeben, bis die Burg wieder hergerichtet war.

Die Burggrafen gaben also den Bauern Schutz, Sicherheit und Ordnung und verlangten andererseits die volle Unterwerfung und kannten oft kein Erbarmen, wenn die Abgaben nicht geleistet wurden. Den Bauern blieb oft für ihr eigenes Leben nur noch wenig übrig, und es herrschte in der Bürgerschaft oft große Armut.

Sehr oft war das Burggrafenamt vererblich und ging auf den nachfolgenden Erbfolger über, was in der Regel der älteste Sohn war.

– auch Burggrafen genannt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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im nächsten Kapitel: Die Grafen von Sponheim
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