Die
Burggrafen, auch Burgherren genannt,
wurden vom übergeordneten Gaugrafen
eingesetzt. Ein Gau war ein größerer
Bezirk. So gab es auch den Moselgau, der
das gesamte Moselland umfasste. Der
Gaugraf wurde vom König, der das ganze
Deutsche Reich regierte, eingesetzt. Die
Burggrafen hatten in ihrem Burgbezirk
(Stadt oder eine Dorfgemeinschaft)
Ordnung zu halten und übten das Gericht
aus. In dieser Aufgabe wurden sie auch
Schultheiß genannt - der
heißt (richtet), was jemand
schuldig ist.
Es gab das Kleine und das Große
Gericht. Tagte das Kleine Gericht, dann
wurde über kleinere Schadtaten gerichtet
und entsprechend klein fielen auch die
Strafen aus. Größere Verbrechen konnte
das Große Gericht sogar mit dem Tod
bestrafen.
Den Burggrafen standen Burgmannen
(Soldaten) zur Verfügung. Mit diesen
beschützte er seinen Burgbezirk vor
allem vor räuberischen Überfällen.
Mühlen, Kelterhäuser, Backöfen und
auch Rechte, wie die Fischerei in Bächen
und Flüssen und die Jägerei gehörten
zumeist den Burgherren. Gegen Abgaben von
Naturalien, z. B. jährlich in Sack Korn,
ein Drittel der geernteten Trauben, zwei
Brote je Backtag, 20 Pfund Fische im
Jahr, war die Nutzung durch die Bauern
möglich.
Weiter hatten die Bauern für den
Erhalt der Burg aufzukommen. Oft wurden
die Burgen angegriffen und beschädigt
oder gar ganz abgebrannt. Jahrelang
mussten dann die Bürger selbst Hand
anlegen und Teile ihrer Ernte abgeben,
bis die Burg wieder hergerichtet war.
Die Burggrafen gaben also den Bauern
Schutz, Sicherheit und Ordnung und
verlangten andererseits die volle
Unterwerfung und kannten oft kein
Erbarmen, wenn die Abgaben nicht
geleistet wurden. Den Bauern blieb oft
für ihr eigenes Leben nur noch wenig
übrig, und es herrschte in der
Bürgerschaft oft große Armut.
Sehr oft war das Burggrafenamt
vererblich und ging auf den nachfolgenden
Erbfolger über, was in der Regel der
älteste Sohn war.
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auch Burggrafen genannt |
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