Nachdem
Adelheit von Sponheim 1352 (evtl. auch
1353) in das Kloster Stuben eingetreten
war, fiel ihr Nachlass, welcher
Herrschaft, Burg sowie den Anspruch auf
das Truchsessenamt ausmachte, Gerhards
Schwester und deren Sohn Johann von
Sponheim-Scharfeneck zu. In den
Regesten des Archivs der Herrschaft
Winneburg-Beilsten erscheint Johann als
Begünstigter in einem Pachtvertrag vom
15. Juni 1357. Hauptsächlich ging es
dabei um Weinbergsbesitz. Auffällig ist
die Benennung Johann von
Neefgen nannte doch schon
Kaiser Ludwig Johanns Onkel, Gerhard von
Sponheim, den Neven.
Der Truchsessenamt des Pfalzgrafen war
ein erbliches Hofamt. Im Heidelberger
Schloss, wo der Regent residierte, war
der Truchsess zuständig für die Tafel
des Hofes. So dürfte auf dieser auch mit
Neefer Wein angestoßen worden sein.
Vermutlich war sogar der stets üppige
Weinvorrat, der im Neefer Burgkeller
lagerte, ausschlaggebend dafür, dass
Eberhard von Sponheim 1292 die Ehe mit
der Erbtochter des Truchsessen von Alzey
gestattet wurde. Vielleicht hat sogar der
Pfalzgraf diese Ehe eingefädelt. Im
Verzehr des Alkohols hielten sich die
Adelsleute nicht zurück. Ein täglicher
Verbrauch von durchschnittlich 12
Flaschen Wein wird ihnen nachgesagt
auch dann aus heutiger Sicht eine
fast unvorstellbare Menge, wenn man
berücksichtigt, dass der Wein damals nur
etwa 4% Alkohol hatte.
Johann von Sponheim-Scharfeneck
erlaubte 1393 dem Kloster Stuben, im
Walde Contel Brandholz zu holen und zwar
so viel, wie es vier Esel packen konnten.
Dafür hatte das Kloster Johann im Jahr
eine Tonne Heringe zu liefern. Auf dieses
Recht verzichtete Stuben am 23. Juni
1393, ...da es ihnen nicht mehr
bequem ist. Diese Fischart war zu
teuer geworden. Eine Tonne Heringe
kostete in dieser Zeit 8 Gulden, während
eine Kuh 5 1/2 Gulden kostete.
Der Sohn aus der Ehe des Johann von
Scharfeneck mit Adelheid von Sponheim war
Friedrich von Scharfeneck. Er hatte in
Erbfolge das Schloss Nefen nebst allem
Zubehör, Nutz und Renten von seinen
Eltern erhalten und erscheint auch noch
als oberster Truchsess.
Friedrich von Scharfeneck blieb
offenbar unverheiratet. Am 16. Juni 1414
bekennt er öffentlich, seiner Schwester
Irmgard von Scharfeneck allen Besitz mit
allen Rechten in Neef gegeben zu haben.
Erzbischof Werner von Trier bestätigt
1418 die Ordnungsmäßigkeit dieser
Schenkung. Das Truchsessenamt tritt nicht
mehr in Erscheinung. Mit dem Ableben von
Friedrich von Scharfeneck im Jahre 1416
stirbt das Geschlecht derer von
Scharfeneck aus.
Irmgard brachte den Neefer Besitz in
die Ehe mit Graf Johann von Homburg ein.
Und alles, was das Grafenehepaar in Neef
besaß, vermachten sie am 2. September
1419 dem Sankt Willibrordus-Gotteshaus in
Echternach. Den recht umfangreichen Akt
verfasste Johannes Kelrman von
Staufenberg aus der Mainzer Diözese (s.
unter Chronologie 1419 1426).
Hat nun der öffentlich bestellte
Schreiber Kelrman von Staufenberg
oberflächlich niedergeschrieben? Hat
sich etwa eine Zeche ausgewirkt? Hatte
man ihm falsche Angaben gemacht? Oder
wurde wegen gebotener Eile gehudelt? All
dies bleibt in Frage gestellt. Auf jeden
Fall war die Auflistung der Güter in der
ersten Urkunde nicht vollständig. So
wurde der Schenkungsakt zwei Tage später
erneut vollzogen. Neben den zuerst
aufgeführten Gütern kamen noch Rechte
an Kirchen und Kirchengaben, an Häusern,
Höfen und Kelterhäusern hinzu. In einem
weiteren schriftlichen Akt wird am
gleichen Tag auch das Haus mit Graben
(mit einem Wassergraben umgebene Burg)
nebst allen Feldern und Wiesen geschenkt.
Um keinerlei Zweifel an den Schenkungen
aufkommen zu lassen, wird schlussendlich
besiegelt, ...dass, wenn Abt und
Konvent von irgend einer Seite wegen
dieser Güter Anfechtung erfahren
sollten, sie sich an ihrer Leibzucht
Pension schadlos halten können. Auch
soll besagte Leibzucht und Pension sofort
bei ihrem Ableben hinfällig sein."
Urkunde
Aus all diesen Urkunden erhellt, dass
die Schenkung der Güter von Neef keine
direkte freie Schenkung darstellt
wie es auch Wambach so sieht.
Folgender Hintergrund scheint die
Rolle gespielt zu haben: Neben Mainz und
Köln gehörte das Hochstift Trier zu den
territorial größten Fürstentümern in
Deutschland. Durch die Goldene Bulle
Kaiser Karls IV. von 1356 wurden die
Erzbistümer Trier, Mainz und Köln zu
Kurfürstentümern. Dadurch stand den
jeweiligen Erzbischöfen, die
gleichzeitig auch Kurfürsten waren,
neben ihrer geistlichen auch die
weltliche Macht zu. Wenn der Adel diese
(noch) ausübte, versuchte der Trierer
Bischof an sie heranzukommen - was sich
auch auf Umwegen erledigen konnte, wie es
die Schenkung des Fürstenpaares von
Homburg so trefflich zeigt. Die weltliche
und geistliche Macht über Neef fiel dem
Trierer Erzbischof zu, und die Güter
erhielt das Echternacher Kloster
für diese so überraschend wie das Manna
in der Wüste. Vielleicht erklärt dies
auch die offenbar bei dem Schenkungsakt
aufgekommene Hektik, weil man alles so
schnell wie möglich unter Dach und Fach
bringen wollte.
Verständlicherweise war Tochter
Anneline zu Sankt Jörgen (in Ungarn),
die rechtsmäßige Erbin von Neef war,
mit dem Vermächtnis nicht einverstanden.
Erst 4 Jahre später, was eine
zwischenzeitliche heiße Diskussion
vermuten lässt, gab sie zu den
Schenkungen ihr Einverständnis und
erhält dafür vom
Sankt-Willibrordus-Gotteshaus ...40
gute Mainzer Gulden, gut an Gold und
rechten Gewichtes.
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erschienen
in: |
Heimat
zwischen Hunsrück und Eifel,
Beilage der Rheinzeitung, Nr. 9,
September 2004 |
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Zechender Adel |
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Die Residenz des
Grafen Johann von Homburg |
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St.-Willibrordus-Kirche |
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Der Keller von
St. Willibrordus, wie er sich
heute darstellt dient heute als
Museumsraum war vermutlich im
Mittelalter der Weinkeller |
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