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Die Herren von Neef
- Die Grafen von Scharfeneck
und von Homburg
von Franz Josef Blümling
Nachdem Adelheit von Sponheim 1352 (evtl. auch 1353) in das Kloster Stuben eingetreten war, fiel ihr Nachlass, welcher Herrschaft, Burg sowie den Anspruch auf das Truchsessenamt ausmachte, Gerhards Schwester und deren Sohn Johann von Sponheim-Scharfeneck zu.

In den Regesten des Archivs der Herrschaft Winneburg-Beilsten erscheint Johann als Begünstigter in einem Pachtvertrag vom 15. Juni 1357. Hauptsächlich ging es dabei um Weinbergsbesitz. Auffällig ist die Benennung „Johann von Neefgen“ – nannte doch schon Kaiser Ludwig Johanns Onkel, Gerhard von Sponheim, „den Neven“.

Der Truchsessenamt des Pfalzgrafen war ein erbliches Hofamt. Im Heidelberger Schloss, wo der Regent residierte, war der Truchsess zuständig für die Tafel des Hofes. So dürfte auf dieser auch mit Neefer Wein angestoßen worden sein. Vermutlich war sogar der stets üppige Weinvorrat, der im Neefer Burgkeller lagerte, ausschlaggebend dafür, dass Eberhard von Sponheim 1292 die Ehe mit der Erbtochter des Truchsessen von Alzey gestattet wurde. Vielleicht hat sogar der Pfalzgraf diese Ehe eingefädelt. Im Verzehr des Alkohols hielten sich die Adelsleute nicht zurück. Ein täglicher Verbrauch von durchschnittlich 12 Flaschen Wein wird ihnen nachgesagt – auch dann aus heutiger Sicht eine fast unvorstellbare Menge, wenn man berücksichtigt, dass der Wein damals nur etwa 4% Alkohol hatte.

Johann von Sponheim-Scharfeneck erlaubte 1393 dem Kloster Stuben, im Walde Contel Brandholz zu holen und zwar so viel, wie es vier Esel packen konnten. Dafür hatte das Kloster Johann im Jahr eine Tonne Heringe zu liefern. Auf dieses Recht verzichtete Stuben am 23. Juni 1393, „...da es ihnen nicht mehr bequem ist.“ Diese Fischart war zu teuer geworden. Eine Tonne Heringe kostete in dieser Zeit 8 Gulden, während eine Kuh 5 1/2 Gulden kostete.

Der Sohn aus der Ehe des Johann von Scharfeneck mit Adelheid von Sponheim war Friedrich von Scharfeneck. Er hatte in Erbfolge das Schloss Nefen nebst allem Zubehör, Nutz und Renten von seinen Eltern erhalten und erscheint auch noch als oberster Truchsess.

Friedrich von Scharfeneck blieb offenbar unverheiratet. Am 16. Juni 1414 bekennt er öffentlich, seiner Schwester Irmgard von Scharfeneck allen Besitz mit allen Rechten in Neef gegeben zu haben. Erzbischof Werner von Trier bestätigt 1418 die Ordnungsmäßigkeit dieser Schenkung. Das Truchsessenamt tritt nicht mehr in Erscheinung. Mit dem Ableben von Friedrich von Scharfeneck im Jahre 1416 stirbt das Geschlecht derer von Scharfeneck aus.

Irmgard brachte den Neefer Besitz in die Ehe mit Graf Johann von Homburg ein. Und alles, was das Grafenehepaar in Neef besaß, vermachten sie am 2. September 1419 dem Sankt Willibrordus-Gotteshaus in Echternach. Den recht umfangreichen Akt verfasste Johannes Kelrman von Staufenberg aus der Mainzer Diözese (s. unter Chronologie 1419 – 1426).

Hat nun der öffentlich bestellte Schreiber Kelrman von Staufenberg oberflächlich niedergeschrieben? Hat sich etwa eine Zeche ausgewirkt? Hatte man ihm falsche Angaben gemacht? Oder wurde wegen gebotener Eile gehudelt? All dies bleibt in Frage gestellt. Auf jeden Fall war die Auflistung der Güter in der ersten Urkunde nicht vollständig. So wurde der Schenkungsakt zwei Tage später erneut vollzogen. Neben den zuerst aufgeführten Gütern kamen noch Rechte an Kirchen und Kirchengaben, an Häusern, Höfen und Kelterhäusern hinzu. In einem weiteren schriftlichen Akt wird am gleichen Tag auch das Haus mit Graben (mit einem Wassergraben umgebene Burg) nebst allen Feldern und Wiesen geschenkt. Um keinerlei Zweifel an den Schenkungen aufkommen zu lassen, wird schlussendlich besiegelt, „...dass, wenn Abt und Konvent von irgend einer Seite wegen dieser Güter Anfechtung erfahren sollten, sie sich an ihrer Leibzucht Pension schadlos halten können. Auch soll besagte Leibzucht und Pension sofort bei ihrem Ableben hinfällig sein."


Urkunde

Aus all diesen Urkunden erhellt, dass die Schenkung der Güter von Neef keine direkte freie Schenkung darstellt – wie es auch Wambach so sieht.

Folgender Hintergrund scheint die Rolle gespielt zu haben: Neben Mainz und Köln gehörte das Hochstift Trier zu den territorial größten Fürstentümern in Deutschland. Durch die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 wurden die Erzbistümer Trier, Mainz und Köln zu Kurfürstentümern. Dadurch stand den jeweiligen Erzbischöfen, die gleichzeitig auch Kurfürsten waren, neben ihrer geistlichen auch die weltliche Macht zu. Wenn der Adel diese (noch) ausübte, versuchte der Trierer Bischof an sie heranzukommen - was sich auch auf Umwegen erledigen konnte, wie es die Schenkung des Fürstenpaares von Homburg so trefflich zeigt. Die weltliche und geistliche Macht über Neef fiel dem Trierer Erzbischof zu, und die Güter erhielt das Echternacher Kloster – für diese so überraschend wie das Manna in der Wüste. Vielleicht erklärt dies auch die offenbar bei dem Schenkungsakt aufgekommene Hektik, weil man alles so schnell wie möglich unter Dach und Fach bringen wollte.

Verständlicherweise war Tochter Anneline zu Sankt Jörgen (in Ungarn), die rechtsmäßige Erbin von Neef war, mit dem Vermächtnis nicht einverstanden. Erst 4 Jahre später, was eine zwischenzeitliche heiße Diskussion vermuten lässt, gab sie zu den Schenkungen ihr Einverständnis und erhält dafür vom Sankt-Willibrordus-Gotteshaus „...40 gute Mainzer Gulden, gut an Gold und rechten Gewichtes.“

 
 
erschienen in:
Heimat zwischen Hunsrück und Eifel, Beilage der Rheinzeitung, Nr. 9, September 2004
 
 
 
 
Zechender Adel
 
 
Die Residenz des Grafen Johann von Homburg
 
 
St.-Willibrordus-Kirche
 
 
Der Keller von St. Willibrordus, wie er sich heute darstellt dient heute als Museumsraum war vermutlich im Mittelalter der Weinkeller
Literaturnachweise:
  Günther, Wilhelm - Urkundensammlung zur Geschichte der Rhein- und Mosellande
Klafki, Eberhard - Die kurpfälzischen Erbhofämter
Lehmann, J. G. - Die Grafschaft und die Grafen von Spanheim der beiden Linien Kreuznach und
Starkenburg
Mötsch, Johannes - Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim von 1065 – 1437, Nr. 126
Mötsch, Johannes - Regesten des Archivs der Herrschaft Winneburg-Beilstein, Nr. 126
Wambach, Cam - Urkunden- und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen Territorien
Sammlung Strasser - Sponheim zu Neef
Staatsarchiv Koblenz Abt 231, 15 (A), Seite 51
Bildnachweise:
  Zechender Adel - Paris, Bibliothek
Fotos Blümling, Franz Josef
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